Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. DEFINITIONEN/BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Jede natürliche oder juristische Person, der Marcel Hoekstra ein Angebot macht zur Lieferung von Gütern oder Diensten oder zur Annahme von Arbeiten, sowie diejenige, mit der eine Übereinkunft über die Lieferung von Gütern oder Diensten geschlossen wird. Übereinkunft: Jede Übereinkunft, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
1.1 – Diese Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss von Geschäftsbedingungen Dritter für alle Lieferungen von Gütern oder Diensten von Marcel Hoekstra an den Kunden sowie für alle damit verbundenen Vereinbarungen und Rechtsakte.
1.2 – Wenn eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Übereinkunft nicht rechtsgültig ist, werden die Parteien über den Inhalt einer neuen Bestimmung verhandeln, wobei diese Bestimmung dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
2. OFFERTEN
2.1 – Alle Angebote (Offerten) von Marcel Hoekstra sind unverbindlich, sofern dies von Marcel Hoekstra nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben ist.
2.2 – Wenn ein Angebot (Offerte) von Marcel Hoekstra vom Kunden angenommen wird, hat Marcel Hoekstra das Recht, das Angebot oder die Offerte innerhalb von vierzehn Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen.
3. PREISE & TARIFE
3.1 – Wenn Preise und Tarife preisbestimmender Faktoren, wie Löhne, Materialien, Währungsänderungen, aus irgendeinem Grund steigen, ist Marcel Hoekstra berechtigt, den Preis oder Tarif entsprechend zu erhöhen.
3.2 – Wenn Arbeiten auf Anfrage oder in Absprache mit dem Kunden ausgeführt werden, die nicht im ursprünglichen Auftrag oder der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden die daraus resultierenden Kosten von Marcel Hoekstra zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen oder Tarifen berechnet.
4. LIEFERUNG
4.1 – Die von Marcel Hoekstra angegebenen Lieferzeiten gelten niemals als Ausschlussfrist. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss Marcel Hoekstra innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder elektronisch über den Verzug informiert werden, wobei Marcel Hoekstra bis zur Lieferung noch eine angemessene Frist angeboten werden muss.
4.2 – Marcel Hoekstra ist berechtigt, neue Lieferungen zu verschieben, bis der Kunde alle ausstehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber Marcel Hoekstra erfüllt hat und der Kunde über die ausstehenden Zahlungsverpflichtungen informiert wurde.
4.3 – Marcel Hoekstra liefert das Produkt innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang.
5. VERTRAULICHKEIT
Alle Informationen in welcher Form auch immer, die Marcel Hoekstra dem Kunden zur Verfügung stellt, sind ausschließlich für den internen Gebrauch durch den Kunden bestimmt. Diese Informationen dürfen nicht für andere Zwecke als den Zweck verwendet werden, für den die Lieferung erfolgt ist. Diese Informationen werden vom Kunden streng vertraulich behandelt.
6. BEZAHLUNG
6.1 – Das auf den Kontoauszügen von Marcel Hoekstra angegebene Valutadatum ist entscheidend und gilt als Zahlungstag.
6.2 – Der Kunde ist nicht berechtigt, das, was Marcel Hoekstra von ihm einfordern kann, mit dem zu verrechnen, was er als von Marcel Hoekstra einforderbar betrachtet.
7. GEISTIGES EIGENTUM
7.1 – Alle geistigen Eigentumsrechte an der Lieferung liegen bei Marcel Hoekstra. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, die durch diese Rechte geschützten Werke Marcel Hoekstras ohne die Erlaubnis von Marcel Hoekstra zu verwenden, außer im Rahmen der in der Vereinbarung vorgesehenen normalen Nutzung. Für diesen normalen Gebrauch gewährt Marcel Hoekstra dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz unter den in der Vereinbarung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Bedingungen. Diese Lizenz wird Unternehmen oder Institutionen, die mit dem Kunden verbunden sind, nicht (mit)gewährt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 – Wenn der Kunde die Rechte Marcel Hoekstras und/oder Dritter an geistigem Eigentum verletzt, haftet der Kunde für alle daraus resultierenden Schäden.
7.3 – Der Kunde stellt Marcel Hoekstra von jeglicher Haftung für (angebliche) Verletzungen dieser Rechte frei. Gegebenenfalls hat Marcel Hoekstra das Recht, die Lieferung an den Kunden auszusetzen, bis Klarheit über den mutmaßlichen Verstoß erlangt wurde.
8. ABNAHME
8.1 – Der Kunde ist verpflichtet, an der Lieferung mitzuarbeiten sowie die gelieferte Ware in Empfang zu nehmen. In Ermangelung einer Abnahme der Lieferung durch den Kunden behält sich Marcel Hoekstra das Recht vor, die damit eventuell verbundenen Kosten an den Kunden weiterzugeben.
8.2 – Sofern von Marcel Hoekstra erbrachte Dienste/Güter auf Hardware installiert werden müssen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, muss diese Hardware immer alle von Marcel Hoekstra festgelegten technischen Anforderungen sowie die im normalen Verkehr festgelegten Anforderungen erfüllen.
8.3 – Marcel Hoekstra haftet nicht für Schäden in Fällen, die in diesem Artikel genannt werden, die dem
9. GEHEIMHALTUNG
9.1 – Dem Kunden ist bekannt, dass die von Marcel Hoekstra gelieferten Güter vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Marcel Hoekstra enthalten, und der Kunde verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben oder bekannt zu geben. Der Kunde wird seine Mitarbeiter entsprechend unterweisen und sicherstellen, dass nur diejenigen seiner Mitarbeiter die gelieferten Güter zur Kenntnis nehmen, für die dies aufgrund ihrer Arbeit für den Kunden nötig ist.
9.2 – Marcel Hoekstra ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen zu wahren und diese als vertraulich zu betrachten. Marcel Hoekstra wird seine Mitarbeiter entsprechend unterweisen und sicherstellen, dass nur diejenigen seiner Mitarbeiter über die Aktivitäten und Daten des Kunden informiert sind, für die dies für ihre Arbeit für Marcel Hoekstra erforderlich ist.
9.3 – Marcel Hoekstra und der Kunde garantieren, dass alle Informationen, von denen bekannt ist oder bekannt sein sollte, dass sie vertraulich sind, geheim bleiben, es sei denn, es ist gesetzlich verpflichtet, diese Informationen offenzulegen. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, verwendet diese nur für den Zweck, für den sie bereitgestellt wurden. In jedem Fall gelten Daten als vertraulich, wenn die Parteien sie als solche bezeichnet haben.
10. VERBOT DER ÜBERTRAGUNG
Die aus der Übereinkunft hervorgehenden Rechte und Pflichten dürfen vom Kunden nicht an Dritte übertragen werden.
11. KEINE ÜBERNAHME VON PERSONAL
Während der Laufzeit der Übereinkunft und ein Jahr nach Beendigung der Übereinkunft wird der Kunde keine Mitarbeiter für sich arbeiten lassen oder einstellen, die bei Marcel Hoekstra angestellt sind oder anderweitig Arbeiten für Marcel Hoekstra ausführen, sofern nicht anders mit Marcel Hoekstra vereinbart. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung schuldet der Kunde eine sofortige und nicht entschädigungspflichtige Geldstrafe von EUR 25.000,– pro Vorfall.
12. HÖHERE GEWALT
Weder Marcel Hoekstra noch der Kunde sind zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, sofern sie aufgrund höherer Gewalt gehindert werden. Höhere Gewalt umfasst auch Störungen bei Telekommunikationsverbindungen (einschließlich Internet), Ausfall der Stromversorgung, Störungen der Geräte von Marcel Hoekstra, Nichteinhaltung der vom Kunden gegenüber Marcel Hoekstra vorgeschriebenen Lieferantenverpflichtungen sowie Mängel an Dingen, Materialien, Software Dritter, deren Verwendung der Kunde Marcel Hoekstra vorschreibt.
13. HAFTUNG
13.1 – Marcel Hoekstra haftet nicht für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der gelieferten Ware gleich welcher Art entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Marcel Hoekstra zurückzuführen. In jedem Fall schließt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit keinen Schaden ein, den der Kunde oder ein Dritter aufgrund von Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit der im Gelieferten enthaltenen Informationen erleidet.
13.2 – Der Kunde ist sich der Einschränkungen und Risiken der Nutzung des Internets oder eines anderen Mediums bewusst, mit dem die gelieferte Ware jetzt und in Zukunft zur Verfügung gestellt wird. Er ist auch mit den Risiken der digitalen Speicherung und Übertragung von Informationen einschließlich Datenverlust vertraut. Der Kunde akzeptiert, dass Marcel Hoekstra nicht für Schäden haftet, die durch die oben beschriebenen Risiken entstehen.
13.3 – Schaden, der nach Ansicht des Kunden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Marcel Hoekstra zurückzuführen ist, ist Marcel Hoekstra so bald wie möglich, spätestens jedoch dreißig (30) Tage nach seinem Auftreten schriftlich zu melden. Schaden, der Marcel Hoekstra innerhalb dieser Frist nicht gemeldet wird, kann nur dann entschädigt werden, wenn der Kunde nachgewiesen hat, dass er den Schaden nicht früher melden konnte.
13.4 – Wenn und soweit Marcel Hoekstra aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung haftet, ist diese Haftung auf die Entschädigung für direkten Schaden bis zu einem Höchstbetrag des für diese Übereinkunft festgelegten Preises (ohne MwSt.) für die Dauer eines Kalenderjahres beschränkt. In keinem Fall wird jedoch die Gesamtentschädigung für direkten Schaden EUR 5.000,- überschreiten.
13.5 – Jegliche Haftung Marcel Hoekstras für Geschäftsschäden oder andere indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinn, fehlende Ersparnisse, Datenverlust, vom Kunden selbst investierte Zeit oder Kosten Dritter, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Marcel Hoekstra beauftragt wurden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14. ÄNDERUNG
14.1 – Marcel Hoekstra hat das Recht, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Übereinkünften. Änderungen werden einen Monat nach Veröffentlichung einer schriftlichen Mitteilung wirksam. 14.
14.2 – Nach dem Datum des Inkrafttretens hat der Kunde die Änderungen – stillschweigend – akzeptiert.
15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
15.1 – Für die Übereinkunft findet niederländisches Recht Anwendung.
15.2 – Das Gericht in Alkmaar ist unter Ausschluss anderer Richter für die Beurteilung von Streitigkeiten, die aus der Vereinbarung hervorgehen, zuständig.